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Management von ESG‐Risiken

           3 b     Die Aufsicht zielt auf drei Dimensionen effektiver ESG‐Governance ab …


          Vertiefung Governance und Compliance
























                         Unternehmensführung                                   Kontrollsysteme                                  Vergütungspolitik


                Verantwortungsübernahme für die Über‐             Übersetzung von ESG‐Aspekten der                 Kopplung der Vergütung an die
                 wachung der (ESG)‐Strategieumsetzung,              Strategie in interne (Arbeits)‐Richtlinien,       Erreichung von Nachhaltigkeitszielen des
                 Zielerreichung und Governance                      Kontrollsysteme (IKS), Kreditpolicy etc.          Instituts

                Sicherstellung angemessener Kontrollen            Prüfung/Abgleich der Konsistenz mit              Aspekte können Volumen nachhaltiger
                 von ESG‐Risiken, die sich negativ auf das          ESG‐Regulatorik sowie ESG‐Eignung der             Produkte, Rating‐Werte des Portfolios
                 Institut auswirken (können)                        internen Prozesse/Strukturen                      oder der eigene CO ‐Fußabdruck sein
                                                                                                                                         2



                                              Der adäquate Umgang mit ESG‐Risiken ist Führungsaufgabe,
                             die durch entsprechende Kontrollsysteme und Vergütungsregelungen unterstützt wird




                                                                                                                                         ESG‐Risiken im Blick der Aufsicht  31
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