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ESG (‐Risiken) ‐ Begriffsklärung und Definition

           1    Trotz Heterogenität haben ESG‐Faktoren ausgewählte Eigenschaften gemeinsam


          Was sind Gemeinsamkeiten?




          Unsicherheit bzgl. Einfluss                                                                                                       „Nicht‐Finanz“ Charakter

          Wirkungszeitpunkte von ESG‐Faktoren (kurz‐, mittel‐                                                    ESG‐Faktoren ergänzen üblicherweise traditionelle
          und langfristig) sind oft nur schwer abschätzbar                                                             Finanzkennzahlen (z.B. GuV vs. Armutsquote)





                                                                             Gemeinsamkeiten
                                                                             von ESG‐Faktoren




          Sensitivität zur Öffentlichkeit                                                                                                        Negative Externalität

          (Kurzfristige) Veränderungen gesellschaftlicher                                                              ESG‐Faktoren sind nicht oder nur teilweise in
          Meinungen oder Politik verändern ESG‐Bedeutung                                                               Finanzberichten inkludiert oder „eingepreist“



                                                                    Wirkung auf gesamte Wertschöpfung

                                                     ESG‐Faktoren treten entlang der gesamten Wertschöpfungskette
                                                         inkl. einer indirekten Beeinflussung durch Stakeholder auf



                                   Institute können ggf. Freiheitsgrade in der Auswahl der ESG‐Faktoren nutzen,
                                 sofern sie fundierte und belegbare ESG‐Risikomessungen erlauben/unterstützen




                                                                                                                                         ESG‐Risiken im Blick der Aufsicht  14
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