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Ausgangslage und EBA‐Auftrag

          Next Step: Vollständige Integration von ESG‐Risiken in das Risikomanagement


          EU‐Auftrag an EBA



             Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums                              Prüfauftrag an die European Banking Authority (EBA)




           Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem
           Aktionsplan (2018) drei wesentliche Kernziele:                                    Prüfung einer möglichen Einbeziehung von ESG‐Risiken in den

                                                                                             aufsichtlichen Überprüfungs‐ und Bewertungsprozess (SREP)
               „Neuausrichtung“ von Kapitalströmen zu
                nachhaltigen Investitionen, um ein nachhaltiges und
                integratives Wachstum zu erreichen

                                                                                                 Entwicklung eines Standards für die Einbeziehung von ESG‐
               Management finanzieller Risiken, die sich aus dem                                Risiken in die Offenlegungsanforderungen (Säule 3)
                Klimawandel, der Erschöpfung von Ressourcen, der
                Umweltzerstörung und sozialen Fragen ergeben


               Förderung von Transparenz und Langfristorientierung
                in der Finanz‐ und Wirtschaftstätigkeit (ergänzt durch                       Prüfung, ob eine spez. Behandlung von ESG‐Risikopositionen als
                                                                                             Bestandteil der EK‐Anforderungen (Säule 1) gerechtfertigt wäre
                gesetzgeberische Bemühungen zur Unterstützung
                einer nachhaltigeren Wirtschaft)






                Die Berücksichtigung und das Management von ESG‐Risiken durch Finanzinstitute erfordern ein tieferes
                                 Verständnis der ESG‐Faktoren, Wirkmechanismen und Handlungsmöglichkeiten




                                                                                                                                         ESG‐Risiken im Blick der Aufsicht  11
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