CSRD: Mit Verantwortung zum Erfolg

CSRD: Mit Verantwortung zum Erfolg – Neue Chancen für Unternehmen


Autoren:

  • Dr. Dirk D. Müller, Partner
  • Dr. Larissa CSK Asante, Senior Associate

CSRD: Mit Verantwortung zum Erfolg – Neue Chancen für Unternehmen

Die im Januar 2023 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU), die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablöst. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis zum 06. Juli 2024 Zeit, die CSRD in nationales Recht umzusetzen.

Die CSRD macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung für ca. 50.000 Unternehmen in Europa verpflichtend und setzt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Augenhöhe mit der finanziellen Berichterstattung.

Der Inhalt der Berichterstattung ist nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgeschrieben. Die ESRS beinhalten sektor-agnostische Querschnittsstandards und Standards strukturiert nach „Environmental“, „Social“ und „Governance“ (ESG), sowie sektorspezifische Standards.

Die CSRD erfordert neben der Berichterstattung das Ableiten einer ESG-Strategie auf Basis einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die Definition messbarer ESG-Ziele und die Erhebung von ESG-Kennzahlen, sind weitere Anforderungen der Richtlinie.

In unserem E-Paper zeigen wir, wie Sie die regulatorischen Vorgaben umsetzen und die CSRD in erster Linie als wegweisende Chance und Mehrwertstifter für Wachstum und Profitabilität nutzen können, um Ihr Unternehmen allumfassend und tiefgreifend für eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft zu transformieren. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

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BLACK FRIDAY: SO STEIGT DER ABSATZ AN AKTIONSTAGEN

BLACK FRIDAY: SO STEIGT DER ABSATZ AN AKTIONSTAGEN


Autoren:

  • Dr. Kai-Michael Schaper,
    Geschäftsführender Partner
  • Christian Tscholl, Principal

40 Prozent der Deutschen zählen die Tage bis zum Black Friday: Neue Umfrage zu Aktionstagen

Unter den drei Aktionstagen Black Friday, Cyber Monday und Singles Day zeigt der „Schwarze Freitag“ höchste Relevanz – und das generationsübergreifend. Über 40 Prozent der Deutschen wollen den Black Friday nutzen, 60 Prozent greifen dafür tiefer in die Tasche. Für alle drei Aktionstage gilt: Werden Ansprache und Angebot gezielter eingesetzt, könnte der Absatz weiter gesteigert werden. Das ergibt eine aktuelle Umfrage, die Horn & Company gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Innofact durchgeführt hat. 

Neue Umsatzpotenziale bei jedem fünften Deutschen

Über die Hälfte der Befragten unter 60 Jahren hat in den Vorjahren die Angebote und Rabatte am Black Friday – dieses Jahr am 24. November 2023 – bereits genutzt. Rund 69 Prozent der 30- bis 39-Jährigen würden am Black Friday über 100 Euro ausgeben, zehn Prozent der unter der 40-jährigen Erwachsenen sogar über 500 Euro. Bei einem Fünftel ergeben sich entscheidende Zusatzpotenziale: 20 Prozent konnten bei den bisherigen Angeboten nicht die passenden finden. Konsumenten, die älter als 60 Jahre sind, kennen den Black Friday nicht oder finden ebenfalls keine geeigneten Produkte.

Jüngere investieren mehr Geld

Am Cyber Monday und Singles Day sind vor allem Jüngere aktiv – und zahlungsbereiter. Die Ansprache des Handels sollte sich demnach auf dieser Zielgruppe konzentrieren. Relevant ist der Cyber Monday am 27. November 2023 vor allem für die Zielgruppe zwischen 20 und 49 Jahren. Knapp 27 Prozent der Deutschen wollen diesen Tag für Schnäppchen nutzen, über die Hälfte der 18- bis 39-Jährigen ist bereit, mehr als 100 Euro auszugeben.

Dagegen investieren über 70 Prozent der Befragten weniger als 100 Euro am Singles Day. Der Aktionstag zeigt jedoch eine leicht steigende Relevanz bei Käufer:innen zwischen 20 und 39 Jahren. Haben bislang nur etwa zehn Prozent Angebote am Singles Day wahrgenommen, planen nahezu 15 Prozent der Befragten den 11. November fürs Shoppen fest ein. Sogar fast 37 Prozent würden ihn eventuell nutzen, falls das Angebot passt. An allen drei Aktionstagen achtet die große Mehrheit auf den Preis: 86 Prozent haben vor, auch in diesem Jahr proaktiv Angebote zu vergleichen.

Männer und Frauen kaufen ähnliche Warengruppen online

Aus der Umfrage ergeben sich weitere zentrale Erkenntnisse. So ist das Online-Geschäft wichtigster Absatzkanal. „Wir sehen hier die breite Auswahl, schnelle Verfügbarkeit und leichte Preisvergleichsmöglichkeiten als Hauptgründe“, so Horn & Company Experte und Partner, Kai-Michael Schaper. Doch ließe sich das Ergebnis für den stationären Handel mit den richtigen Stellhebeln steigern.

Frauen und Männer zeigen an den Aktionstagen ein ähnliches Einkaufsverhalten. Es gilt also, Werbemaßnahmen geschlechterneutral zu konzipieren. Die mit 42 Prozent deutlich gefragteste Warengruppe ist Fashion. Unterschiede zwischen den Geschlechtern gab es lediglich bei diesen Produkten: Während Frauen sich verstärkt auf Angebote aus Beauty und Wohnen konzentrieren, bevorzugen Männern den Bereich Elektronik.

Sechs Key Learnings für den Handel

Klarer Kundenfokus, zielgruppengerechtes Angebot, passgenaue Kommunikation – Horn & Company hat sechs Key Learnings identifiziert, durch die der Handel neue Zielgruppen gewinnen und Umsatzpotenziale ausschöpfen kann. Mehr dazu lesen Sie in unserer Publikation zum Konsumverhalten an Aktionstagen.

Publikation


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7. MaRisk-Novelle als regulatorische Leitplanken zum Risikomanagement bei Kreditinstituten: Eine Gefahr für effiziente Kreditprozesse oder versteckte Chance?

7. MaRisk-Novelle als regulatorische Leitplanken zum Risikomanagement bei Kreditinstituten: Eine Gefahr für effiziente Kreditprozesse oder versteckte Chance?

Autoren:

  • Dr. Matthias Sattler, Partner
  • Lars Schlimgen, Associate Partner
  • Mergim Kqiku, Associate

Am 29. Juni 2023 erfolgte die Veröffentlichung der finalen Fassung der 7. MaRisk-Novelle hinsichtlich der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) durch die BaFin. In dieser Überarbeitung wurden insbesondere die umfassenden Anforderungen der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA GL LOaM) implementiert.

Die Neuregelungen der 7. MaRisk-Novelle reichen von der Risikostrategie/-tragfähigkeit, über die Kreditvergabe bis hin zur Überwachung. Auch ESG-Risiken sind zukünftig sehr umfassend zu bewerten. Zudem wurde im Zuge des boomenden Immobilienmarktes in den vergangenen Jahren und der damit verbundenen erhöhten Eigeninvestitionen der Institute das neue Modul BTO 3 eingeführt, das diese Entwicklung aufgreift.

Mit der fast vollständigen Überführung der Anforderungen der EBA in nationales Aufsichtsrecht erhöht die BaFin die Anforderungen an das Risikomanagement der Institute und stellt sie vor Herausforderungen. Wie Sie trotz der umfangreichen regulatorischen Anforderungen die Effizienz in Kreditprozessen gewährleisten oder gar erhöhen können, zeigen wir Ihnen gerne anhand unserer pragmatischen Lösungsansätze. Erste Hinweise, wie dies gelingen kann, erfahren Sie in unserer Publikation.

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Data Driven People Management – Herausforderungen unserer Zeiten begegnen

Data Driven People Management – Herausforderungen unserer Zeiten begegnen

Autoren:

  • Dr. Oliver Laitenberger, Geschäftsführender Partner

  • Dr. Christoph Hartl, Partner
  • Dr. David Bauder, Principal Data Science
  • Branko Mousa, Senior Associate Data Science
  • Dr. Moritz Pleintinger, Senior Associate

Die digitale Revolution hat die Arbeitswelt umgekrempelt. Die ständige Flut von neuen Technologien und Tools generiert dabei immer detailliertere Daten und Automatisierung, Plattformen, Software, UX-Design und KI sind die Treiber einer kontinuierlichen Veränderung, die mit dem richtigen „Data Driven Mindset“ zu einem klaren Erfolgskurs werden kann.

Langsam aber sicher beginnen auch die Personalabteilung zu verstehen, welchen Wert Daten und ihre Analyse für das Unternehmen haben können. Vorauswahl im Rahmen des Recruitings, Lernen und Entwicklung (L&D), Mitarbeiterengagement, was auch immer: Es gibt HR-Technologie, um jeden einzelnen Teil des Lebenszyklus eines Mitarbeiters zu messen. Die Frage ist jedoch, ob es genügend Personalfachleute gibt, die diese Daten sinnvoll nutzen können.

Auf der anderen Seite ist für Mitarbeiter des 21. Jahrhunderts die Grenze zwischen ihrem Berufs- und ihrem Privatleben fließend geworden. Ja, sie checken ihr Social-Media-Konto während der Bürozeiten, aber sie checken auch ihre Arbeits-E-Mails am Wochenende. Und sie erwarten daher, dass sie wie Kunden behandelt werden und wollen, dass ihr Arbeitgeber ihnen eine ähnliche Benutzererfahrung bietet, wenn es um die digitale Arbeitsumgebung geht.

Auf der Reise zu einem Data Driven People Management sollten dabei drei wesentliche Erfolgsfaktoren Berücksichtigung finden.

  • Datenbasierte Analysen
    Als methodischer Ausgangspunkt müssen zunächst Daten verarbeitet und Aufgaben nach Möglichkeit automatisiert werden. Anschließend können die Daten dann mit einer klaren Ergebnisorientierung analysiert und das Verständnis vertieft werden. Erst mit dieser soliden Aufstellung können entsprechende Erkenntnisse auch effektiv angewendet und Entscheidungen evidenzbasiert getroffen werden.
  • Transformation Mindset
    Für den dauerhaften Aufbau einer faktenbasierten Analyticskompetenz im Unternehmen muss die entsprechende Mentalität verankert und gelebt werden. Basis hierfür ist sowohl eine initiale Standortbestimmung als auch ein entschiedenes Zielbild. Mit einer breiten Unterstützung des Top Managements, Leuchtturminitiativen, Skillaufbau sowie einer Entwicklung erforderlicher Systeme und Technologien wird schließlich aus einer bloßen Datenbrille ein echtes Data Driven Mindset.
  • Mitarbeiterorientierung
    Gerade in HR soll bei all den bloßen Zahlen, Daten und Fakten immer der Mensch im Fokus bleiben. Daher ist es wichtig von Anfang an volle Transparenz zu schaffen und die konsequente Steigerung der Employee Experience in der digitalen Arbeitsumgebung zu verfolgen. Die datengetriebene Effizienzsteigerung kann hier insbesondere Freiräume schaffen, um banale und repetitive Arbeiten zu reduzieren und die Konzentration auf produktive und wertschöpfende Tätigkeiten lenken.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Faktoren haben wir für Sie in unserem E-Paper zusammengestellt. 

Wie Sie diese Maßnahmen bei sich effektiv implementieren können, erläutern wir Ihnen gern auch persönlich.

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ChatGPT zur Schadenbearbeitung von Versicherungen? Use Cases und Hürden

ChatGPT zur Schadenbearbeitung von Versicherungen? Use Cases und Hürden

Autoren:

  • Dr. André Dibbert, Geschäftsführender Partner

  • Dr. Christoph Hartl, Partner
  • Dr. Philipp Wanger, Senior Associate

Schadenaufwendungen sind typischerweise eine der größten Ausgabenposten bei Versicherungen. In den letzten Jahren sind die Regulierungskosten jedoch stark gestiegen und stellen die Branche vor immer größere Herausforderungen. Entsprechend groß ist derzeit der Druck bei vielen Versicherungen, Lösungen zu finden, die den Schadenaufwand aber auch die Schadenregulierungskosten signifikant reduzieren.

Insbesondere im Hinblick auf die Schadenregulierungskosten kann ChatGPT eine solche Lösung sein. Der Hype um ChatGPT hat auch die Versicherungsbranche erfasst und wir sehen verschiedenste Use Cases für den Chatbot in der Diskussion am Markt. Durch seine Hilfe sollen Interaktionen mit Kunden, einzelne Bearbeitungsschritte sowie ganze Prozesse digitalisiert und automatisiert werden.

Im Rahmen der Schadenregulierung ergeben sich eine Reihe von Use Cases für ChatGPT. Diese reichen von der telefonischen Schadenaufnahme im Gespräch mit Kunden über die Generierung von „Next Best Actions“ als Unterstützung für Sachbearbeiter bis hin zu einer Optimierung der Betrugserkennung.

Gleichzeitig sind bei der Umsetzung einige Punkte zu beachten. Die derzeit (noch) größte Hürde liegt in der Erfüllung von Datenschutzanforderungen. Darüber hinaus stellt die bei einigen Versicherungen teils komplexe Systemlandschaft und inkonsistente Datenbestände eine Herausforderung bei der Integration von ChatGPT dar.

In unserem E-Paper haben wir für Sie die aus unserer Sicht sieben wichtigsten Use Cases und Hürden beim Einsatz von ChatGPT in der Schadenbearbeitung zusammengestellt.

In Abhängigkeit von der individuellen Ausgangssituation, Nutzen und Einschränkungen eignen sich bestimmte Use Cases für die jeweilige Versicherung mehr als andere. Gemeinsam mit unseren Kollegen von H&C Data Analytics erörtern wir gerne mit Ihnen, welche Anwendungsmöglichkeiten sich konkret für Ihr Haus anbieten und am effizientesten implementieren lassen.

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GIROKONTO: DER WEG ZUM OPTIMALEN KARTENPORTFOLIO

GIROKONTO: DER WEG ZUM OPTIMALEN KARTENPORTFOLIO

Autoren:

  • Dr. Claus Christian Breuer, Partner
  • Karsten Weinlein, Partner
  • Dr. David Schoppa, Manager

Girokonto: Wie Finanzinstitute ihr Kartenportfolio optimieren können

Die girocard ist nach wie vor zentrales Element und Anker des Girokontos. Als „Gesicht der Bank“ für ihre KundInnen vereint die girocard wichtige Vorteile. So ist sie im Markt, was ausgegebene Karten und Akzeptanzstellen betrifft und auch durch ihre Bekanntheit flächendeckend etabliert. Doch die girocard weist auch Einschränkungen auf. Funktionslücken etwa müssen durch ein Co-Badge auf der Karte oder durch weitere Kartenprodukte ausgeglichen werden. Durch das Auslaufen des Maestro-Systems und den Roll-out neuer Co-Badge-Produkte wie Debit Mastercard oder Visa Debit steigt das Kannibalisierungsrisiko im Kartenportfolio der Institute.

Kartenportfolio trennschärfer positionieren

Zwar hat die Zwei-Karten-Strategie nach wie vor ihre Berechtigung, auch um weiterhin den Auslandseinsatz und digitale Transaktionen möglich machen zu können. Doch um das Kannibalisierungsrisiko zu reduzieren sowie den veränderten Anforderungen von KundInnen und HändlerInnen zu entsprechen, ist eine produkt- und preisseitige Prüfung des Kartenportfolios nötig. girocard auf der einen Seite und Debit-, Prepaid- oder Kreditkarten auf der anderen müssen zukünftig trennschärfer positioniert werden. Eine Analyse der Kundengruppen und ihren Bedürfnissen hilft, das Leistungsangebot der Karten im Portfolio von Finanzinstituten exakt einzugrenzen und Ertragspotenziale auszuschöpfen.

Konkrete Maßnahmen zur Ertragsmaximierung

Die Vorteile eines optimierten Payment-Portfolio-Mixes können vielfältig sein, bspw. Erträge, Kundenbindungen und Personaleffizienz gesteigert sowie Kosten gesenkt werden. So funktioniert’s: Unsere Experten analysieren mit Hilfe des „Payment-Portfolio Quick Check“ das Payment-Portfolio Ihres Instituts und leiten daraus erste strategische Schlussfolgerungen ab. Aus den Ergebnissen können innerhalb weniger Wochen konkrete Maßnahmen und erste „Quick Wins“ abgeleitet werden.

Mehr zum optimierten Kartenportfolio sowie zu unserem „Quick Check“ lesen Sie in unserem E-Paper. Wie es gelingt, Preisbereitschaften von KundInnen rund ums Girokonto auszuschöpfen, finden Sie in einer weiteren Publikation von Horn & Company zum Thema.

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Das Greenhouse Gas Protocol, Scope 1, 2, 3 und deren Messung – kurz erklärt

Das Greenhouse Gas Protocol, Scope 1, 2, 3 und deren Messung – kurz erklärt

Autoren:

  • Dr. Larissa C.S.K. Kersten, Senior Associate
  • Dr. Dirk D. Müller, Partner
  • Konstantin Schopper, Associate

Hintergrund

Das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) ist ein international anerkanntes Rahmenwerk für die Erfassung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen (THG). Es wurde vom World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt. Das Protokoll bietet Unternehmen (im Folgenden im Betrachtungsfokus), Regierungen und anderen Organisationen eine standardisierte Methode, um ihre Emissionen besser zu verstehen, zu erfassen, in einem Corporate Carbon Footprint zu quantifizieren und darüber zu berichten.

Treibhausgase

Treibhausgase ist der Oberbegriff für chemischen Verbindungen, die Wärme in der Erdatmosphäre binden. Diese Gase absorbieren die Sonnenstrahlung und verhindern, dass die aufgenommene Energie schnell ins Weltall entweichen kann. Treibhausgase wirken daher wie eine Isolationsschicht über der Erde und tragen zum Treibhauseffekt bei.

Auch wenn in der Diskussion um klimaschädliche Emissionen vor allem CO2 im Fokus steht, gehören ein Reihe weiterer Gase zu der Gruppe der chemischen Verbindungen, die in der Atmosphäre einen Einfluss auf die Energiebilanz der Erde haben. Neben Kohlendioxid (CO2), sind dies Distickstoffoxid (N2O), Methan (CH4) und vier Gruppen von fluorierten Gasen (Schwefelhexafluorid (SF6), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Stickstoff-Trifluorid (NF3). Angegeben werden Treibhausgasemissionen in Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (CO2e) – also dem Erwärmungspotenzial einer Tonne CO2.

Geltungsbereiche – „Scopes“

Das GHG-Protokoll besteht aus einer Reihe von Standards und Leitfäden, die dabei unterstützen, THG-Emissionen zu identifizieren, zu messen und, im Rahmen eines „Carbon Accounting“, zu managen. Es umfasst dabei drei Geltungsbereiche, sogenannte „Scopes“, die verschiedene Kategorien von Emissionen abdecken.

Scope-1-Emissionen beziehen sich auf direkte Treibhausgasemissionen aus Quellen, die unmittelbar im Einflussbereich des berichtenden Unternehmens sind oder von diesem kontrolliert werden. Dazu gehören Emissionen aus Energieträgern am Standort des Unternehmens, wie Erdgas und andere fossile Brennstoffe, Kühlmittel, sowie Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen. Unter Scope-1 fallen auch Emissionen des eigenen Fuhrparks (z. B. Autos, Lkw, Fluggeräte, usw.).

Scope-2-Emissionen umfassen indirekte Treibhausgasemissionen, die mit der Erzeugung der vom berichtenden Unternehmen gekauften und verbrauchten Strom, Wärme oder Dampf verbunden sind. Diese Emissionen entstehen außerhalb des Unternehmens, sind aber eine Folge unternehmerischer Aktivitäten.

Scope-3-Emissionen umfassen alle anderen indirekten Treibhausgasemissionen, die in der Wertschöpfungskette des berichtenden Unternehmens auftreten aber nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind. Grob untergliedert umfassen Scope-3-Emissionen THG-Ausstöße in der vorgelagerten Lieferkette bzw. in Leistungsentstehungsprozessen und nachgelagerten Schritten, bis hin zum Ende des Produktlebenszyklus.

Vorgelagerte (upstream) Scope-3-Emissionen:

  • Gekaufte Waren und Dienstleistungen
  • Investitionsgüter
  • Brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten (nicht in Scope 1 und 2 enthalten)
  • Vorgelagerter Transport und Vertrieb
  • Im Betrieb anfallende Abfälle
  • Geschäftsreisen
  • Pendeln von Arbeitnehmern
  • Vorgelagerte geleaste Vermögenswerte

Nachgelagerte (downstream) Scope-3-Emissionen:

  • Nachgelagerter Transport und Vertrieb
  • Verarbeitung der verkauften Produkte
  • Verwendung der verkauften Produkte
  • End-of-Life-Behandlung von verkauften Produkten
  • Nachgelagerte geleaste Vermögenswerte
  • Franchises
  • Investitionen

Abbildung: Geltungsbereiche Scope 1, 2, 3

Messung

Scope-1- und 2-Emissionen sind vergleichsweise einfach zu quantifizieren, da die Datenbeschaffung üblicherweise unkompliziert ist. Die vor Ort verbrauchten Strom- oder Kraftstoffmengen, finden sich auf den entsprechenden Abrechnungen bzw. lassen sich anhand von Zählerständen ermitteln. Die Emissionsberechnung erfolgt dann durch die Multiplikation von Aktivitätsdaten mit definierten, sogenannten Emissionsfaktoren.

Deutlich schwieriger ist die Messung von Scope-3-Emissionen, die mitunter 80% der Treibhausgasemissionen ausmachen. Die Herausforderungen liegen auf der Hand: zum einen deckt Scope 3 zwei diametral unterschiedliche unternehmerischer Bereiche – vor- und nachgelagerte Stufen – mit vielerlei Beteiligten, Prozessen und Wertschöpfungsschritten ab. Zum anderen ist die Datenverfügbarkeit über fachlich und geographisch verzweigte vor- und nachgelagerte Schritte, insbesondere mit Blick heterogene Produktportfolios, üblicherweise herausfordernd. Scope-3-Emissionen sind in der Regel die bedeutendste und komplexeste Kategorie, da sie den gesamten Produkt- bzw. Dienstleistungslebenszyklus abdecken.

Die Greenhouse Gase Protocol macht Vorgaben zur Messung der 15 Unterkategorien von Scope 3, insbesondere für „Gekaufte Waren und Dienstleistungen“, welche einen Großteil der Scope 3 Emissionen unter sich vereinen. Demnach können Daten auf Produktebene („Cradle-to-Gate“) auf Ebene einer Produktionslinie oder Fertigungseinrichtung, ober über eine z.B. Unternehmensbereichs- oder Gesamtunternehmens-bezogene CO2-Messung erhoben werden. Hierzu können Primär- als auch Sekundärdaten verwendet werden. Im Sinne einer wirksamen CO2 Reduzierung, ist jedoch die Messung auf der kleinsten Erhebungsebene – dem Produkt – ratsam (Product Carbon Footprint), wenn auch diese die komplexeste Variante darstellt.

Warum ist die Scope-Emissionsberechnung so wichtig?

Die Scope-Berechnung und das Berichten darüber, ist aus zwei Gründen elementar.

Zunächst spielen regulatorische Anforderungen eine wichtige Rolle bei der Emissionsquantifizierung.

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) der EU setzt Anforderungen an die Bilanzierung und verpflichtet schrittweise immer mehr Unternehmen zur Messung und Offenlegung ihrer CO2e-Emissionen basierend auf den ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Insbesondere innerhalb der Berichtspflicht des „ESRS E1 Climate Change“ müssen CO2 Emissionen offengelegt werden (wenn auch – für Scope 3 nur „wenn möglich“).

Für den im Oktober 2023 in Kraft tretenden europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zur Vermeidung des grenzüberschreitenden Carbon Leakage, wird die Scope-Berechnung ebenso von Relevanz sein. Bislang werden Scope-3-Emissionen nicht direkt bepreist. Die Einführung des CBAM bedeutet, dass z.B. EU-Importeure zum ersten Mal einen CO2-Preis für ihre Scope-3-Emissionen zahlen müssen, d.h. für Emissionen, die aus der Tätigkeit eines anderen Unternehmens in der vorangehenden Wertschöpfungskette resultieren.

Zum anderen ist die Bilanzierung von Emissionen für eine ganzheitliche Klimaschutzstrategie unausweichlich. Deshalb sollte die Formulierung unternehmerischer Klimaziele bzw. Dekarbonisierungsanstrengungen immer einen Bezug zu Scope 1, 2 und 3 haben. Sichtbar ist dies bereits heute in unterschiedlichster Form im Rahmen unternehmerischer Klimaambitionen wie z.B. „CO2-Neutralität bis zum Jahr x“. Grundlage hierfür ist die Kenntnis über Emissionen entlang der Scopes im Ist und die Ableitung konkreter, quantifizierbarer Reduktions- oder Offsetting-Maßnahmen in allen Geltungsbereichen für die Zukunft.

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GIROKONTO RE-POSITIONIEREN: HÖHERE ERTRÄGE, ZUFRIEDENERE KUNDINNEN

GIROKONTO RE-POSITIONIEREN: HÖHERE ERTRÄGE, ZUFRIEDENERE KUNDINNEN

Autoren:

  • Karsten Weinlein, Partner

  • Johannes Hauschild, Senior Associate
  • Dr. David Schoppa, Manager

Re-Positionierung Girokonto: Erträge steigern und Kundenzufriedenheit erhöhen

Das Girokonto ist im Retailgeschäft nach wie vor integraler Bestandteil der Kundenbeziehung und gewährleistet dauerhaft stabile Erträge. Für eine nachhaltige Steigerung der Rentabilität greift es jedoch zu kurz, wie oft am Markt beobachtet, lediglich die Gebühren zu erhöhen. Ein Perspektivwechsel ist nötig – Produkt und Service müssen sich stärker an Kundenbedürfnissen und Preisbereitschaften orientieren. So kann das gelingen: Horn & Company hat vier Handlungsfelder identifiziert, die eine erfolgreiche Neupositionierung im Markt ermöglichen.

  1. Transparenz über Marktumfeld und eigene Ausgangslage schaffen, um im Spiegel der externen Rahmenbedingungen sowie eigener Stärken und Schwächen optimal zu agieren
  2. Zielgruppen-Passung der eigenen Produktangebote herstellen, um Nutzen und korrespondierende Zahlungsbereitschaft der Kunden zu erhöhen
  3. Zahlungsbereitschaften über Pricing-Strategie und -Psychologie ausschöpfen, um das eigene Ertrags-Potenzial umfänglich zu heben
  4. Organisation im individuellen Kontext mobilisieren, um bei interner Umsetzung sowie Kundenkommunikation Friktionen, Umsetzungsdauer und Widersprüche zu minimieren

Wie eine gelungene Neuausrichtung des Girokontos aussehen kann, erfahren Sie in unserer Publikation.

E-Paper

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Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM – kurz erklärt

Carbon Border Adjustment Mechanism CBAM – kurz erklärt

Autoren:

  • Dr. Larissa C.S.K. Kersten, Senior Associate
  • Dr. Dirk D. Müller, Partner

Hintergrund

Die Europäische Union (EU) hat mit dem CO2-Grenzausgleichssystem, der sogenannten CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism), ein Instrument für den Klimaschutz geschaffen, welches ab dem 1. Oktober 2023 für viele europäische Unternehmen, die definierte Waren aus Drittländern in die EU importieren, in Kraft tritt.

Das Instrument wurde als Teil des „Fit-for-55″-Pakets eingeführt, welches darauf abzielt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55% im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. CBAM verfolgt die Absicht, die Klimaziele des Binnenmarktes zu erreichen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu gewährleisten, die klimafreundlich produzieren.

Funktionsweise

Das CO2-Grenzausgleichssystem verpflichtet Einführer betroffener Waren dazu, als Kompensation für die bei deren Herstellung ausgestoßenen Emissionen, CBAM-Zertifikate zu erwerben. Die dadurch fällige Abgabe entspricht den Kosten für CO2-Emissionen, die EU-Unternehmen bei der Produktion ihrer vergleichbaren Produkte tragen müssen. Importeure von CBAM-Produkten unterliegen folglich einer CO2-Bepreisung, um Wettbewerbsnachteile für EU-Unternehmen auszugleichen, die bereits klimafreundliche Produkte herstellen.

Der CBAM unterstützt damit den Europäischen Emissionshandel (EU Emissions Trading System; EU-ETS), der seit 2005 das Hauptinstrument der EU für den Klimaschutz ist. Im Rahmen des EU-ETS werden Unternehmen in energieintensiven Sektoren schrittweise weniger der bisher kostenlosen EU-ETS-Zertifikate erhalten. Um dem dann gegebenenfalls entstehenden Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen – dem sogenannten Carbon Leakage – entgegenzuwirken, soll die CBAM-Kohlenstoffabgabe global operierende Unternehmen dazu motivieren, ihre CO2-Emissionen weltweit zu reduzieren.

Anwendungsbereiche

Das CO2-Grenzausgleichssystem ist zunächst nur auf bestimmte Waren mit Ursprung in einem Drittland anwendbar, sofern diese in das Zollgebiet der EU eingeführt werden. Die betroffenen Waren sind (siehe detaillierte Aufstellung in Anlage I zur Verordnung (EU) 2023/956):

  • Zement
  • Strom
  • Ammoniak, Kaliumnitrat, Salpetersäure, Nitriersäuren, Düngemittel
  • Eisen und Stahl, inklusive bestimmter Waren, die aus Eisen oder Stahl hergestellt werden (z.B. Rohre, Profile, Konstruktionen, Behälter, Schrauben)
  • Aluminium, inklusive bestimmter Waren, die aus Aluminium hergestellt werden
  • Wasserstoff

Abbildung: betroffene Produktgruppen

Zeitplanung

Die Verordnung tritt ab dem 1. Januar 2026 vollumfänglich in Kraft, jedoch wird bereits ab dem 1. Oktober 2023 eine Übergangsphase starten, in der betroffene Unternehmen Nachweispflichten nachkommen müssen.

Abbildung: CBAM Einführungsfahrplan

Ab dem 01. Oktober 2023 werden Einführer (bzw. deren Zollvertreter) von unter die Verordnung fallenden Waren dazu verpflichtet, quartalsweise einen sogenannten CBAM-Bericht zu erstellen und an das CBAM-Register der Europäischen Kommission zu übermitteln. Der erste Bericht für das 4. Quartal 2023 wird bereits zum 31. Januar 2024 fällig.

Ab dem 31.12.2024 verschärfen sich die Vorgaben und die Einfuhr von CBAM-Produkten ist nur noch für CBAM-zugelassene Importeure erlaubt.

Zum 01.01.2026 wird CBAM voll in Betrieb genommen, wonach die jährliche Abgabe einer CBAM- Erklärung verpflichtend wird.

Eine Ausdehnung der betroffenen Produktgruppen wird für das Jahr 2030 erwartet.

Berichtsinhalte

In den CBAM-Berichten der Übergangsphase sind unter anderem die Gesamtmenge der im Quartal eingeführten Waren offenzulegen, aufgeschlüsselt nach den Anlagen, in denen die Waren im Ursprungsland hergestellt wurden. Daneben sind Angaben zu den „grauen Emissionen“ pro Tonne jeder Warenart zu machen. Graue Emissionen setzen sich aus den direkten Emissionen, die bei der Warenherstellung freigesetzt werden, und den indirekten Emissionen aus der Erzeugung von während der Warenherstellung verbrauchten Stroms (in Megawattstunden), zusammen. Darüber hinaus hat der Berichtspflichtige Angaben zu einem im Ursprungsland gegebenenfalls gezahlten CO2-Preis für die mit den eingeführten Waren verbundenen grauen Emissionen zu machen. Dies soll mögliche CO2-Doppelbesteuerungen vermeiden.

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 besteht für Unternehmen lediglich eine Berichtspflicht, der Erwerb von Zertifikaten ist nicht notwendig.

Berichtspflichtige Importeure haben bis zum 31. Juli 2024 die Möglichkeit, fehlende Emissionsinformationen, die nicht von Herstellern bereitgestellt wurden, mithilfe der von der EU-Kommission bereitgestellten Standardwerte zu ergänzen. Ab dem 1. August 2024 wird die Verwendung von Standardwerten zur Bestimmung der Emissionen bei importierten Waren stark eingeschränkt sein.

Ab dem 01.01.2026 sind alle CBAM-Anmelder dazu verpflichtet, jährlich eine CBAM-Erklärung abzugeben, erstmalig zum 31. Mai 2027 für das Jahr 2026. In der Erklärung sind unter anderem Angaben zur Menge der der Verordnung unterliegenden eingeführten Waren im vorangegangenen Kalenderjahr sowie zu deren grauen Emissionen pro Tonne jeder Warenart zu machen. Weiterhin ist anzugeben, wie viele CBAM-Zertifikate für diese Emissionen abgegeben werden müssen. Zertifikate können ab dem 01.01.2026 erworben werden.

Emissionsberechnung

Für die CBAM-Erklärung müssen die spezifischen grauen Emissionen angegeben werden.

Emissionen können dabei über verschiedene Methoden ermittelt werden:

  • Spezifische graue Emissionen sollen grundsätzlich auf Basis der tatsächlichen Emissionen berechnet werden, die bei der Herstellung der Produkte in der jeweiligen Anlage freigesetzt werden
  • Sofern die Emissionsermittlung auf Basis der tatsächlichen Emissionen nicht möglich ist, können Standardwerte verwendet werden, die noch von der EU zur Verfügung gestellt werden
  • Hersteller in Drittländern können ihre Anlagen im CBAM-Register eintragen und dort Angaben zu geprüften Emissionen machen, die bei der Herstellung der Produkte anfallen; die Emissionswerte können an den Importeur weitergeben werden, so dass dieser die Informationen wiederum für seine CBAM-Erklärung nutzen kann

Ausblick und Implikationen für den Mittelstand

Ab dem 01. Oktober 2023 kommen große Herausforderungen auf betroffene Unternehmen bei der CBAM-Umsetzung.

Auch wenn in der Einführungsphase lediglich eine Berichtspflicht besteht, ohne, dass finanzielle Anforderungen auf Unternehmen zukommen würden, sind die Datenanforderungen immens.

Die Berichte verlangen eine Vielzahl individueller Datenpunkte pro importierter Warengruppe, Lieferant und Anlage. In den seltensten Fällen besteht darüber ausreichend Transparenz auf Seiten der europäischen Importeure oder gar beim Ursprung. Gerade deshalb sehen nicht wenige Unternehmen und Branchenverbände in der vollumfänglichen CBAM-Umsetzung einen bürokratischen Kraftakt. Schwerer wiegen jedoch die Befürchtung der wettbewerbsverzerrenden Wirkung der Verordnung auf internationalem Parkett. Als industrie- und exportstarkes Land werden in Deutschland sehr viele Betriebe von CBAM betroffen sein, womit höhere Verbraucherpreise oder gar Versorgungsengpässe nicht auszuschließen sind.

Ab 2026 beginnt dann für alle betroffenen Unternehmen die Pflicht, kompensierende CBAM-Zertifikate zu erwerben und entsprechend der tatsächlichen Emissionen abzugeben, bzw. bei Nichtgebrauch wieder zurückzugeben. Auch diese Tätigkeiten wird für viele Unternehmen mit nicht unerheblichen zusätzlichen administrativen Aufwänden verbunden sein.

Nächste Schritte

Unternehmen, die der Verordnung unterliegende Waren einführen, müssen zeitnah Maßnahmen ergreifen, um den ersten vierteljährlichen CBAM-Bericht bis zum 31. Januar 2024 fristgerecht fertigstellen zu können.

Die geforderten Informationen sind in der Verordnung detailliert. Im Kern ist aber zügig Materialgruppentransparenz mit Blick auf die betroffenen Importwaren zu erlangen. Daneben muss Klarheit darüber bestehen, aus welchem Land, von welchem Zulieferer und von welcher Anlage die Zulieferteile stammen. Dazu sind im Unternehmen und gegebenenfalls extern, alle relevanten Stakeholder miteinzubeziehen und die Datenbereitstellung abzusichern. Dem anschließend sollte ein Aktionsplan erarbeitet werden, der die Erstellung des ersten und der folgenden vierteljährlichen CBAM-Berichte durch Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse und -systeme unterstützt.

Mit Blick auf die ab dem 1. Januar 2026 zu erwerbenden CBAM-Zertifikate, sollten betroffene Unternehmen prüfen, ob bereits jetzt, in einem Lieferantendialog, Prozessoptimierungen und möglicherweise Investitionen getätigt werden können, um Anlagen im EU-Ausland emissionsreduzierter zu machen. Neben positiven Auswirkungen auf die Umwelt, würde dies auch zu Kosteneinsparungen aufgrund einer perspektivisch geringeren Anzahl zu erwerbender CBAM-Zertifikate führen.

Horn & Company unterstützt Unternehmen dabei, „fit“ für das erste Reporting nach CBAM-Vorgaben zu werden und die Verordnung nachhaltig umzusetzen: von der Materialgruppentransparenz über den Stakeholdereinbezug, die konkrete Emissionsermittlung, die Definition eines CBAM-Aktionsplans bis hin zur Berichterstellung.

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STELLHEBEL FÜR DAS WERTPAPIERGESCHÄFT VON MORGEN

STELLHEBEL FÜR DAS WERTPAPIERGESCHÄFT VON MORGEN

Autoren:

  • Jens Keller, Partner
  • Dr. Sabine Schneider, Senior Associate
  • Valentin Steiger, Senior Associate
  • Dr. Sebastian Trabert, Senior Associate

Wertpapierkultur birgt Ertragspotenziale

Die Anzahl der Depots und der Wertpapierbestände privater Haushalte in Deutschland steigt seit 2016 kontinuierlich an. Die wachsende Wertpapierkultur bietet vielfältige Ertragschancen für Depot-Anbieter.

Ganzheitliche Neuausrichtung erforderlich

Neo-Broker, digitale Lösungen, veränderte Wünsche junger Anleger und Regulierung wirbeln das Wertpapiergeschäft um. Durch die Veränderungen ergeben sich neue Chancen für klassische Depot-Anbieter, ihre Angebote und Services neu auszurichten, um sich langfristig erfolgreich im Markt zu positionieren.

Portfolio an neuen Handelsmodellen

Innovative Anlageklassen wie Alternative Investments (AI), Krypto-ETNs oder ETCs und neue Handelsplätze zusätzlich zu den etablierten Börsen bieten vielfältige Optionen für neue Anlageprodukte sowie den Handel und die Verwahrung von Wertpapieren. Spezifische Schwerpunkte tragen zur Differenzierung im Wettbewerb bei.

Kundenschnittstelle wird digitaler

Digitale Lösungen sind bei der erforderlichen Neupositionierung unerlässlich: Kunden setzen bei einfachen Produkten zunehmend auf digitale Kanäle. Bei komplexeren Produkten bevorzugen Privatanleger nach wie vor eine persönliche Beratung. Im Rahmen einer Multikanal-Vertriebsstrategie sollten alle vorhandenen Kanäle vollständig integriert und hybride Beratungsprozesse angeboten werden.

Outsourcing schafft Kapazitäten

Durch Outsourcing von Services können sich Depot-Anbieter verstärkt auf ihre Kernkompetenzen fokussieren. In der Handelsabwicklung kann die prozessuale Abwicklung von Transaktionen ausgelagert werden. In der Wertpapierverwahrung besteht diese Option für die physische Verwahrung von Wertpapieren. Die rechtliche Verantwortung für die Verwahrung von Depots kann ebenfalls ausgelagert werden.

Neue Pricing-Modelle

Im Gegensatz zu Neo-Brokern mit ihren Low-Cost-Modellen können sich klassische Filial- und Direktbanken über die Vermögensverwaltung und Anlagenberatung insbesondere für Kunden mit höheren Orderaufkommen und -volumen differenzieren.

Warum Sie trotz des in Europa geplanten Teilverbots von Provisionen nach Alternativen zum Zuwendungsgeschäft suchen sollten, lesen Sie in unserem E-Paper.

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GENERATIVE KI – SINNVOLLER EINSATZ IM UNTERNEHMEN

GENERATIVE KI – SINNVOLLER EINSATZ IM UNTERNEHMEN

Autoren:

  • Jan-Henrik Fischer, Geschäftsführender Partner
  • Dr. David Bauder, Principal
  • Dr. Fabian Nick, Principal
  • Anoj-Winston Gladius, Associate

Generative KI im Unternehmen sinnvoll einsetzen

Generative KI (GKI), also eine Art der künstlichen Intelligenz (KI), kommt mittlerweile in zahlreichen bekannten Anwendungen wie zum Beispiel ChatGPT und Midjourney zum Einsatz. Für viele bezeichnen diese Programme einen Wendepunkt in der Digitalisierung. Und das nicht ohne Grund. Für Horn & Company liegt die Wichtigkeit Generativer KI dabei vor allem in drei Aspekten begründet:

  • Hohe Geschwindigkeit: Innerhalb weniger Monate wurden entsprechende KI-Modelle für eine exponentiell steigende Zahl an Use Cases weltweit implementiert.
  • Hohe Anwenderzahl: Intelligente Tools wie ChatGPT machen die GKI für quasi jede Person und für eine Vielzahl an Aufgaben greif- und verfügbar. Das gilt nicht nur für den privaten, sondern auch für den beruflichen Kontext und sogar für das Schreiben von Programmcodes.
  • Hohe Investitionsbereitschaft: Sowohl im Bereich der Forschung als auch im Rahmen wirtschaftlicher Anwendungen verzeichnete der GKI-Bereich innerhalb kürzester Zeit hohe Investitionen. Dies lässt eine dynamische Entwicklung des Bereichs erahnen.

Mit der bloßen Anwendung Generativer KI ist es allerdings nicht getan. Denn um die Technologie im Unternehmenskontext richtig einsetzen zu können, gilt es zunächst Herausforderungen im Bereich der Regulatorik, im technischen Reifegrad sowie der vorhandenen Datenkultur innerhalb der eigenen Organisation zu meistern.

Die richtige KI-Integration als Erfolgsschlüssel

Dank der erfolgreichen Umsetzung zahlreicher KI-Projekte, profitieren wir bei Horn & Company von einem reichen Erfahrungsschatz. So unterstützen wir unsere Kund:innen auf professionelle und innovative Weise bei der Einführung von Generativer KI in ihrem Unternehmen. Dabei konzentrieren wir uns auf einen Ansatz, der auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kund:innen zugeschnitten ist: Im Rahmen eines Workshops identifizieren wir gemeinsam mit den Unternehmensvertreter:innen die vielversprechendsten Use Cases und verdeutlichen zugehörige Potenziale mithilfe eines Proof-of-Concept.

Wie genau das funktioniert und was unser Workshop-Angebot beinhaltet, lesen Sie in unserem E-Paper. Wir haben ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

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